Arbeitszeitgesetz & Langzeitkonten
Das Arbeitszeitgesetz regelt in erster Linie Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen, nicht das Sabbatical selbst. Die Möglichkeit einer längeren Auszeit ergibt sich meist über tarifliche oder betriebliche Regelungen zu Langzeitkonten, über individuelle Vereinbarungen zu unbezahltem Urlaub oder über Vorruhestandsmodelle. Wir fassen zusammen, was öffentlich zugängliche Quellen zu diesen Modellen sagen, und erklären Begriffe wie Wertguthaben, Ansparphase und Freistellungsphase in einfacher Sprache.